Bis zum 31.10. des Festsetzungsjahrs stellt der AFBW jeweils den Finanzierungsbedarf für das Finanzierungsjahr sowie die Finanzierungsanteile der Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen fest und veröffentlicht diese auf seiner Homepage.
Den Finanzierungsbedarf und die Finanzierungsanteile der Sektoren für das Finanzierungsjahr 2026 finden Sie hier.
Finanzierungsbedarf für die Vorjahre 2020, 2021, 2022, 2023, 2024, 2025
Gemäß § 6 Abs. 7 „Ergänzungsvereinbarung PflBG TdpA“ erfolgt die Refinanzierung der Umlagebeträge im ambulanten Sektor in Form eines landeseinheitlichen Ausbildungszuschlags auf die Pflegevergütung. Der landeseinheitliche Ausbildungszuschlag wird auf Grundlage des vom ambulanten Sektor zu tragenden Finanzierungsanteils und der Zahl der in den zwölf Monaten vor dem 1. Januar des Festsetzungsjahrs im Land erbrachten Hausbesuche mit Leistungen nach § 36 SGB XI ermittelt.
Der landeseinheitliche Ausbildungszuschlag PflBG 2026 für ambulante Pflegeeinrichtungen
beträgt 2,20 EUR.
Übersicht landeseinheitlicher Ausbildungszuschlag PflBG seit 2020
Gemäß § 6 Abs. 6 „Ergänzungsvereinbarung PflBG TdpA“ erfolgt die Refinanzierung der Umlagebeträge im stationären Sektor in Form eines landeseinheitlichen Ausbildungszuschlags auf die Pflegevergütung. Der landeseinheitliche Ausbildungszuschlag wird vom AFBW auf Grundlage des vom stationären Sektor zu tragenden Finanzierungsanteils und der Zahl der Plan-Belegungstage im Land ermittelt.
Der landeseinheitliche Ausbildungszuschlag PflBG 2026 für stationäre Pflegeeinrichtungen beträgt
5,40 EUR.
Übersicht landeseinheitlicher Ausbildungszuschlag PflBG seit 2025
In Baden-Württemberg wird der landeseinheitliche Ausbildungszuschlag nach § 33 Abs. 3 Satz 1 PflBG als Teilbetrag des Gesamtausbildungszuschlags je voll- und teilstationärem Fall nach § 17a Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 KHG aufgebracht.
Der landeseinheitliche Teilbetrag des Ausbildungszuschlags nach § 33 Abs. 3 PflBG wird dem AFBW direkt von der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft und den Landesverbänden der Krankenkassen bis zum 30.11. des Festsetzungsjahrs übermittelt.
Der landeseinheitliche Teilbetrag des Ausbildungszuschlags PflBG im Finanzierungsjahr 2025 für Krankenhäuser beträgt 190,97 EUR je Fall.
Übersicht landeseinheitlicher Teilbetrag des Ausbildungszuschlags PflBG seit 2020