Alle ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser sowie die nach dem PflBG ausbildenden Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser als Träger der praktischen Ausbildung als auch die Pflegeschulen beteiligen sich am AFBW und sind gesetzlich zur Übermittlung bestimmter Daten verpflichtet. Für die Datenmeldungen wurde das AFBW-Meldeportal eingerichtet, über welches künftig der Großteil der Kommunikation erfolgen wird. Sie können dort Einsicht in Ihre getätigten Datenmeldungen sowie die Stamm-, Konto- und zahlungsrelevanten Daten nehmen und Unterlagen mit dem AFBW austauschen.
Für die Registrierung im AFBW-Meldeportal haben wir Ihnen hier eine Anleitung bereitgestellt.
Die Anleitungen zur Ermittlung der Abrechnungen der Umlagebeträge 2022 und Festsetzung 2024 (Kombimeldung) stehen hier zum Download bereit.
Die Anleitungen zur Ermittlung der Abrechnungen der Ausgleichszuweisungen für das Finanzierungjahr 2022 und die Festsetzung der Ausbildungsbudgets 2024 stehen hier zum Download bereit.