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03.07.2026
Die Meldefrist für die Datenmeldungen (Abrechnungen 2025 und Festsetzungen 2027) endete am 30.06.2026. Der AFBW hat nun für alle Einrichtungen/Pflegeschulen mit ausstehenden Meldungen eine Fristverlängerung bis einschl. 14.07.2026 in der jeweiligen Meldemaske hinterlegt.
Bitte kommen Sie der Aufforderung zur verpflichtenden Datenmeldung kurzfristig nach.
Um Sie bestmöglich zu unterstützen und Ihnen wertvolle Zeit zu sparen, sind im Meldeportal ausführliche Bearbeitungshilfen und Berechnungstools für Sie zusammengestellt. Diese begleiten Sie Schritt für Schritt durch den Meldeprozess und sind unter der Rubrik „Anleitungen“ zu finden.
26.02.2026
Um neuen Einrichtungen den AFBW kurz und bündig vorzustellen, gibt es ab sofort einen AFBW-Flyer. Er stellt übersichtlich und knapp dar, wer der AFBW ist, was seine Aufgabe ist und wie die verschiedenen Einrichtungen im Land in dieser Aufgabe verankert sind.
Der Flyer kann hier heruntergeladen werden.