Ausgleichsfonds für die Pflegeberufeausbildung in Baden-Württemberg

Durch das Pflegeberufegesetz (PflBG) wurden die bisher getrennt geregelten beruflichen Ausbildungen der Altenpflege, Krankenpflege und Kinderkrankenpflege in 2020 zu einer generalistischen Pflegeausbildung zusammengeführt. Alle Auszubildenden erhalten zwei Jahre lang eine gemeinsame, generalistisch ausgerichtete Ausbildung, in der sie einen Vertiefungsbereich in der praktischen Ausbildung wählen. Auszubildende, die im dritten Ausbildungsjahr die generalistische Ausbildung fortsetzen, erwerben den Berufsabschluss „Pflegefachfrau“ bzw. „Pflegefachmann“. Auszubildende, die ihren Schwerpunkt in der Pflege alter Menschen oder der Versorgung von Kindern und Jugendlichen sehen, können wählen, ob sie – statt die generalistische Ausbildung fortzusetzen – einen gesonderten Abschluss in der Altenpflege oder Gesundheits- und Kinderkrankenpflege erwerben wollen. Auch die primärqualifizierende Pflegeausbildung an Hochschulen wurde im Pflegeberufegesetz geregelt.

Die Finanzierung der Ausbildungskosten in der beruflichen Ausbildung sowie ab dem Jahr 2024 der Ausbildungsvergütungen und Kosten der praktischen Ausbildung für Studierende der primärqualifizierenden Pflegeausbildung erfolgt einheitlich über landesweite Ausgleichsfonds. In den Ausgleichsfonds zahlen alle Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen monatliche Umlagebeträge ein, unabhängig davon, ob sie ausbilden oder nicht. Auch die Länder sowie die soziale Pflegeversicherung beteiligen sich an der Finanzierung. Aus dem Ausgleichsfonds erhalten alle ausbildenden Krankenhäuser und ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen als Träger der praktischen Ausbildung sowie die Pflegeschulen Ausgleichszuweisungen, um ihre Ausbildungskosten zu finanzieren.

 

Zum 01.01.2019 hat das Land Baden-Württemberg die Aufgabe der Verwaltung des Ausgleichsfonds dem Ausbildungsfonds-Baden-Württemberg GmbH (AFBW) übertragen.

Teilnahme von Einrichtungen

In den Ausgleichsfonds zahlen alle Krankenhäuser mit Versorgungzulassung nach § 108 SGB V, alle stationären Pflegeeinrichtungen mit Versorgungszulassung nach § 71 Abs. 2 und § 72 Abs. 1 SGB XI und alle ambulanten Pflegeeinrichtungen mit Versorgungszulassung nach § 71 Abs. 1 und § 72 Abs. 1 SGB XI und § 37 SGB V monatliche Umlagebeträge ein, unabhängig davon, ob sie ausbilden oder nicht.

Gemäß § 18 Abs. 1 und 2 PflAFinV teilen die Landeskrankenhausgesellschaft bzw. die Landesverbände der Pflegekassen jede eingetretene Änderung im Bestand der Krankenhäuser bzw. der Pflegeeinrichtungen dem AFBW mit. Pflegeeinrichtungen, die den Betrieb aufgenommen haben, nehmen die verpflichtenden Datenmeldungen zur Ermittlung der monatlichen Umlagebeträge unverzüglich vor. Der AFBW setzt den monatlichen Umlagebetrag gegenüber einem Krankenhaus, das bzw. einer Pflegeeinrichtung, die den Betrieb aufgenommen hat, zum nächstmöglichen Zeitpunkt fest.

Wer den Betrieb eines Trägers der praktischen Ausbildung oder einer Pflegeschule aufnimmt, hat dies dem AFBW gem. § 19 Abs. 1 PflAFinV unverzüglich mitzuteilen. Träger der praktischen Ausbildung oder Pflegeschulen, die den Betrieb aufnehmen, teilen der zuständigen Stelle unverzüglich die erforderlichen Angaben mit und erhalten zum nächstmöglichen Zeitpunkt Ausgleichszuweisungen.

Ein Anspruch auf Ausgleichszuweisungen besteht jedoch nur, soweit bezüglich der begünstigten ausbildenden Einrichtung ein rechtskräftiger Umlagebescheid nach § 33 Abs. 3 S. 3 oder nach § 33 Abs. 4 S. 2 PflBG besteht.

Auch unabhängig von der Meldung der Pflegekassen, werden Einrichtungen und Pflegeschulen, die ihren Betrieb neu aufnehmen oder aufgeben gebeten, sich unverzüglich beim AFBW zu melden.

Geschäftsstelle des AFBW

 

Geschäftsführung

Matthias Einwag, Geschäftsführer
Anita Donaubauer, stv. Geschäftsführerin und Prokuristin
Jessica Kraus, Assistenz
Telefon 0711 998845-700
Telefax 0711 998845-705
info@afbw-gmbh.de


Personal und Organisation

Christiane Grunwald, Teamleitung
Telefon 0711 998845-702
grunwald@afbw-gmbh.de

Irina Brosi
Telefon 0711 998845-704
brosi@afbw-gmbh.de


Buchhaltung

Yvonne Kunz
Ghaith Obaid
Andreas Rutzen
Monika Senn-Wagner

Telefon 0711 998845-710
Telefax 0711 998845-705
buchhaltung@afbw-gmbh.de

Telefonische Servicezeiten:
Montag bis Donnerstag: 10:00 Uhr – 12:30 Uhr und 13:15 Uhr – 15:00 Uhr
Freitag: 10:00 Uhr – 12:00 Uhr
 

Ausbildungsfinanzierung und Meldeportal

Christina Heck, Teamleitung
Christina Baltrocco-Mouton
Kristina Esser
Peggy Gluschke
Xhenesa Ibishi
Zuhal Yilmazcan

Telefon 0711 998845-720
Telefax 0711 998845-705
meldeportal@afbw-gmbh.de

Telefonische Servicezeiten:
Montag bis Donnerstag: 10:00 Uhr – 12:30 Uhr und 13:15 Uhr – 15:00 Uhr
Freitag: 10:00 Uhr – 12:00 Uhr


Recht und Compliance

Pia Jacobs, Teamleitung, Volljuristin
Telefon 0711 998845-731

Tanja Wecker, Volljuristin
Telefon 0711 998845-732

Jessica Kraus, Assistenz
Telefon 0711 998845-734

recht@afbw-gmbh.de


Controlling und Meldelisten

Deity George, Teamleitung
Telefon 0711 998845-741
george@afbw-gmbh.de

Julian Gösele, Controlling
Telefon 0711 998845-747
goesele@afbw-gmbh.de

Michael Schützenberger, Controlling
Telefon 0711 998845-745
schuetzenberger@afbw-gmbh.de

Roman Warth, Controlling
Telefon 0711 998845-742
warth@afbw-gmbh.de

Melanie Arndt, Prüfung Meldelisten
Lea Čubrić, Prüfung Meldelisten
Nataša Wolfer, Prüfung Meldelisten

Telefon 0711 998845-720
Telefax 0711 998845-705
meldeportal@afbw-gmbh.de
 

Softwarekonzeption und Datenmanagement

Jan-Niklas Schulz, Teamleitung
Telefon 0711 998845-761
schulz@afbw-gmbh.de

Daniela Cesaratto
Telefon 0711 998845-763
cesaratto@afbw-gmbh.de

Fabian Feller
Telefon 0711 998845-762
feller@afbw-gmbh.de

Beratung zum neuen Pflegeberufegesetz

Das „Beratungsteam Pflegeausbildung“ des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben berät und informiert zu allen Fragen rund um die neue Pflegeausbildung und zum neuen Pflegeberufegesetz.

Sie erreichen das Beratungsteam unter:
BeratungsteamPflege-BW@bafza.bund.de

Die Ansprechpartner für Baden-Württemberg finden Sie unter folgenden Link:
www.pflegeausbildung.net/beratungsteam/beratungsteam-pflegeausbildung/Baden-Württemberg

Aufgaben des AFBW

  • Beratung der Einrichtungen und Schulen zur Ausbildungsfinanzierung, Registrierung und Datenmeldung
  • Datenabfrage bei Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Trägern der praktischen Ausbildung (TPA) und Pflegeschulen
  • Überprüfung der übermittelten Daten auf Plausibilität und u.a. auf Angemessenheit der Ausbildungsvergütung,
  • Ermittlung der Umlagebeträge sowie der voraussichtlichen Ausbildungsbudgets, der tatsächlichen Ausgleichszuweisungen und der Differenzbeträge aus den Abrechnungen des Vorjahrs,
  • Ermittlung des erforderlichen Finanzierungsbedarfs nach § 32 PflBG
  • Ermittlung der Finanzierungsanteile der einzahlenden Sektoren (Krankenhaus, ambulante Pflege und stationäre Pflege, Landes und Pflegeversicherung)
  • Erhebung der Umlagebeträge nach § 33 Abs. 3 und 4 PflBG (Krankenhäuser, ambulante und stationäre Pflegeinrichtungen) und der Direktzahlungen
  • Verwaltung der eingehenden Beträge nach § 33 Abs. 1 PflBG als Sondervermögen
  • Auszahlung der Ausgleichszuweisungen an die TPA und Pflegeschulen
  • Durchführung der Abrechnungen der Ausgleichszuweisungen und Umlagebeträge für das Vorjahr
  • Zahlungsüberwachung inkl. Mahnwesen und Beitreibung
  • Rechnungslegung über das Sondervermögen 
  • Jährliche Statistik bezüglich ausbildender Einrichtungen und Auszubildenden

Kontakt

Unsere Adresse

Ausbildungsfonds Baden-Württemberg GmbH (AFBW)

Birkenwaldstraße 145
70191 Stuttgart

Telefon 0711 998845-700
Telefax 0711 998845-705

info@afbw-gmbh.de
www.afbw-gmbh.de

Unser Standort

map