Durch das Pflegeberufegesetz (PflBG) wurden die bisher getrennt geregelten beruflichen Ausbildungen der Altenpflege, Krankenpflege und Kinderkrankenpflege in 2020 zu einer generalistischen Pflegeausbildung zusammengeführt. Alle Auszubildenden erhalten zwei Jahre lang eine gemeinsame, generalistisch ausgerichtete Ausbildung, in der sie einen Vertiefungsbereich in der praktischen Ausbildung wählen. Auszubildende, die im dritten Ausbildungsjahr die generalistische Ausbildung fortsetzen, erwerben den Berufsabschluss „Pflegefachfrau“ bzw. „Pflegefachmann“. Auszubildende, die ihren Schwerpunkt in der Pflege alter Menschen oder der Versorgung von Kindern und Jugendlichen sehen, können wählen, ob sie – statt die generalistische Ausbildung fortzusetzen – einen gesonderten Abschluss in der Altenpflege oder Gesundheits- und Kinderkrankenpflege erwerben wollen. Auch die primärqualifizierende Pflegeausbildung an Hochschulen wurde im Pflegeberufegesetz geregelt.
Die Finanzierung der Ausbildungskosten in der beruflichen Ausbildung sowie ab dem Jahr 2024 der Ausbildungsvergütungen und Kosten der praktischen Ausbildung für Studierende der primärqualifizierenden Pflegeausbildung erfolgt einheitlich über landesweite Ausgleichsfonds. Alle Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen rechnen bei den Krankenkassen oder ambulanten und stationären Klienten pro Fall/Hausbesuch/Belegungstag einen Zuschlag ab. Diesen leiten sie in Form von Umlagebeträgen an den AFBW weiter – unabhängig davon, ob sie ausbilden oder nicht. Auch die Länder sowie die soziale Pflegeversicherung beteiligen sich an der Finanzierung. Der AFBW verwaltet die eingehenden Gelder als Sondervermögen. Aus dem Ausgleichsfonds erhalten alle ausbildenden Krankenhäuser und ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen als Träger der praktischen Ausbildung sowie die Pflegeschulen Ausgleichszuweisungen, um ihre Ausbildungskosten zu finanzieren.
Zum 01.01.2019 hat das Land Baden-Württemberg die Aufgabe der Verwaltung des Ausgleichsfonds dem Ausbildungsfonds-Baden-Württemberg GmbH (AFBW) übertragen.
In den Ausgleichsfonds zahlen alle Krankenhäuser mit Versorgungzulassung nach § 108 SGB V, alle stationären Pflegeeinrichtungen mit Versorgungszulassung nach § 71 Abs. 2 und § 72 Abs. 1 SGB XI und alle ambulanten Pflegeeinrichtungen mit Versorgungszulassung nach § 71 Abs. 1 und § 72 Abs. 1 SGB XI und § 37 SGB V monatliche Umlagebeträge ein, unabhängig davon, ob sie ausbilden oder nicht.
Gemäß § 18 Abs. 1 und 2 PflAFinV teilen die Landeskrankenhausgesellschaft bzw. die Landesverbände der Pflegekassen jede eingetretene Änderung im Bestand der Krankenhäuser bzw. der Pflegeeinrichtungen dem AFBW mit. Pflegeeinrichtungen, die den Betrieb aufgenommen haben, nehmen die verpflichtenden Datenmeldungen zur Ermittlung der monatlichen Umlagebeträge unverzüglich vor. Der AFBW setzt den monatlichen Umlagebetrag gegenüber einem Krankenhaus, das bzw. einer Pflegeeinrichtung, die den Betrieb aufgenommen hat, zum nächstmöglichen Zeitpunkt fest.
Wer den Betrieb eines Trägers der praktischen Ausbildung oder einer Pflegeschule aufnimmt, hat dies dem AFBW gem. § 19 Abs. 1 PflAFinV unverzüglich mitzuteilen. Träger der praktischen Ausbildung oder Pflegeschulen, die den Betrieb aufnehmen, teilen der zuständigen Stelle unverzüglich die erforderlichen Angaben mit und erhalten zum nächstmöglichen Zeitpunkt Ausgleichszuweisungen.
Ein Anspruch auf Ausgleichszuweisungen besteht jedoch nur, soweit bezüglich der begünstigten ausbildenden Einrichtung ein rechtskräftiger Umlagebescheid nach § 33 Abs. 3 S. 3 oder nach § 33 Abs. 4 S. 2 PflBG besteht.
Auch unabhängig von der Meldung der Pflegekassen, werden Einrichtungen und Pflegeschulen, die ihren Betrieb neu aufnehmen oder aufgeben gebeten, sich unverzüglich beim AFBW zu melden.
Matthias Einwag, Geschäftsführer
 ppa. Anita Donaubauer, stv. Geschäftsführung und Leitung der Geschäftsstelle
 Jessica Kraus, Assistenz
 Telefon 0711 998845-700
 Telefax 0711 998845-705
 info@afbw-gmbh.de
Christiane Grunwald, Leitung
 Telefon 0711 998845-781
 grunwald@afbw-gmbh.de
Irina Brosi
 Telefon 0711 998845-782
 brosi@afbw-gmbh.de
Janina Müller, Teamassistenz
 Telefon 0711 998845-783
 müller@afbw-gmbh.de
Susanne Schmid, Prozessmanagement
 Telefon 0711 998845-784
 schmid@afbw-gmbh.de
Andreas Rutzen, Leitung
 Ghaith Obaid, stv. Leitung
 Sina Bummerl
 Yvonne Kunz
 Monika Senn-Wagner
 Telefon 0711 998845-710
 Telefax 0711 998845-705
 buchhaltung@afbw-gmbh.de
Telefonische Servicezeiten:
 Montag bis Donnerstag: 10:00 Uhr – 12:30 Uhr und 13:15 Uhr – 15:00 Uhr
 Freitag: 10:00 Uhr – 12:00 Uhr
  
Christina Heck, Leitung und Koordination Fondsprozesse
 Peggy Gluschke, stv. Leitung
 Kristina Esser, Ausbildungsfinanzierung
 Aline Fries, Ausbildungsfinanzierung
 Zuhal Yilmazcan, Ausbildungsfinanzierung
Telefon 0711 998845-720
 Telefax 0711 998845-705
 meldeportal@afbw-gmbh.de
Telefonische Servicezeiten:
 Montag bis Donnerstag: 10:00 Uhr – 12:30 Uhr und 13:15 Uhr – 15:00 Uhr
 Freitag: 10:00 Uhr – 12:00 Uhr
Jan-Niklas Schulz, Teamleitung Softwarekonzeption und Datenmanagement
 Telefon 0711 998845-761
 schulz@afbw-gmbh.de
Daniela Cesaratto, Softwarekonzeption und Datenmanagement
 Telefon 0711 998845-763
 cesaratto@afbw-gmbh.de
Fabian Feller, Softwarekonzeption und Datenmanagement
 Telefon 0711 998845-762
 feller@afbw-gmbh.de
Pia Jacobs, Leitung, Volljuristin
 Telefon 0711 998845-731
Tanja Wecker, Volljuristin
 Telefon 0711 998845-732
Jessica Kraus, Assistenz
 Telefon 0711 998845-734
Deity George, Leitung
 Telefon 0711 998845-741
 george@afbw-gmbh.de
Julian Gösele, Controlling
 Telefon 0711 998845-747
 goesele@afbw-gmbh.de
Roman Warth, Controlling
 Telefon 0711 998845-742
 warth@afbw-gmbh.de
Melanie Arndt, Teamleitung Meldelisten und Schließungsmanagement
 Lea Čubrić, Meldelisten
 Nataša Wolfer, Meldelisten
Telefon 0711 998845-720
 Telefax 0711 998845-705
 meldeliste@afbw-gmbh.de
  
Das „Beratungsteam Pflegeausbildung“ des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben berät und informiert zu allen Fragen rund um die neue Pflegeausbildung und zum neuen Pflegeberufegesetz.
Sie erreichen das Beratungsteam unter:
 BeratungsteamPflege-BW@bafza.bund.de
Die Ansprechpartner für Baden-Württemberg finden Sie unter folgenden Link:
 www.pflegeausbildung.net/beratungsteam/beratung-und-information-1/beratungsteam-pflegeausbildung/
					
			
		
	Ausbildungsfonds Baden-Württemberg GmbH (AFBW)
Birkenwaldstraße 145
 70191 Stuttgart
Telefon 0711 998845-700
 Telefax 0711 998845-705
info@afbw-gmbh.de
 www.afbw-gmbh.de
map