Gemäß Pflegeberufegesetz hat der AFBW folgende Veröffentlichungspflichten:
Jedes Jahr: Veröffentlichung des Finanzierungsbedarfs und der Finanzierungsanteile der Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen
Mindestens alle zwei Jahre: Veröffentlichung der landeseinheitlichen Finanzierungspauschalen und eventueller Differenzierungskriterien
Zudem werden an dieser Stelle der landeseinheitliche Ausbildungszuschlag für ambulante Pflegeeinrichtungen sowie für Krankenhäuser eingestellt.