In Baden-Württemberg haben sich die Vereinbarungspartner nach § 30 Abs. 1 PflBG am 31.07.2025 auf landeseinheitliche Pauschalen für die Jahre 2026 und 2027 und anzusetzende Differenzierungskriterien und alle hierfür notwendigen Vereinbarungen sowie ergänzende Verfahrensabsprachen geeinigt.
Die Vereinbarungen zu den Pauschalen und Differenzierungskriterien für die Jahre 2026 und 2027 finden Sie hier:
Erläuternde Übersicht Finanzierungspauschalen / Differenzierungskriterien 2026/2027