In Baden-Württemberg haben sich die Vereinbarungspartner nach § 30 Abs. 1 PflBG am 25.07.2023 auf landeseinheitliche Pauschalen für die Jahre 2024 und 2025 und anzusetzende Differenzierungskriterien und alle hierfür notwendigen Vereinbarungen sowie ergänzende Verfahrensabsprachen geeinigt.
Die Vereinbarungen zu den Pauschalen und Differenzierungskriterien für die Jahre 2024 und 2025 finden Sie hier:
Erläuternde Übersicht Finanzierungspauschalen / Differenzierungskriterien 2024/2025
Die Vereinbarungen zu den Pauschalen und Differenzierungskriterien für die Vorjahre 2022/2023 finden Sie hier:
Erläuternde Übersicht Finanzierungspauschalen / Differenzierungskriterien 2022/2023
Die Vereinbarungen zu den Pauschalen und Differenzierungskriterien für die Vorjahre 2020/2021 finden Sie hier:
Erläuternde Übersicht Finanzierungspauschalen / Differenzierungskriterien 2020/2021