Der monatliche Umlagebetrag ist jeweils bis zum 10. eines Monats zu zahlen. Die konkreten Zahltermine werden im Umlagebescheid mitgeteilt. In jedem Finanzierungsjahr sind zwölf betragsgleiche monatliche Umlagebeträge an den AFBW zu entrichten. In Baden-Württemberg zahlen alle Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen ihren ersten monatlichen Umlagebetrag zum 10.01.2020 in den AFBW ein (§ 13 Abs. 1 PflAFinV).
Nur durch einen fristgerechten Eingang der Umlagebeträge kann eine zeitnahe Refinanzierung der Ausbildungskosten der ausbildenden Einrichtungen und Pflegeschulen ermöglicht werden. Wir empfehlen Ihnen, für die Umlagezahlung dem AFBW im Rahmen des Registrierungsprozesses ein SEPA-Firmenlastschrift-Mandat zu erteilen. Damit werden die monatlichen Umlagebeträge automatisch von dem von Ihnen angegebenen Bankkonto eingezogen und gehen somit rechtzeitig zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen beim AFBW ein. Damit verringert sich Ihr Verwaltungsaufwand und Sie haben stets die Sicherheit, dass Ihre Zahlung fristgerecht bei uns eingeht. Gemäß § 33 Abs. 6 PflBG sind bei nicht fristgerechtem Zahlungseingang Verzugszinsen von 8 % über dem Basiszinssatz zu entrichten. Die Formulare zum SEPA-Firmenlastschrift-Mandat werden Ihnen im AFBW-Meldeportal zur Verfügung gestellt.