Zahlung des monatlichen Umlagebetrags jeweils zum 10. eines Monats im Finanzierungsjahr durch alle Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen – Erteilung SEPA-Firmenlastschrift-Mandat

Der monatliche Umlagebetrag ist jeweils bis zum 10. eines Monats zu zahlen. Die konkreten Zahltermine werden im Umlagebescheid mitgeteilt. In jedem Finanzierungsjahr sind zwölf betragsgleiche monatliche Umlagebeträge an den AFBW zu entrichten. (§ 13 Abs. 1 PflAFinV).

Die Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen können dem AFBW ein SEPA-Firmenlastschrift-Mandat erteilen. Damit werden die monatlichen Umlagebeträge automatisch von dem angegebenen Bankkonto eingezogen und gehen somit rechtzeitig zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen beim AFBW ein.