Festsetzung des Umlagebetrags für Pflegeeinrichtungen bis zum 31.10. des Festsetzungsjahrs

Nach der Veröffentlichung des gesamten Finanzierungsbedarfs erhalten alle Pflegeeinrichtungen einen Festsetzungs- und Zahlungsbescheid. Daraus geht die Höhe des monatlich zum 10. des Monats im Finanzierungsjahr zu zahlenden Umlagebetrags für die jeweilige Pflegeeinrichtung hervor. Die Umlagebeträge für die Pflegeeinrichtungen werden vom AFBW jeweils bis zum 31.10. des Festsetzungsjahrs festgesetzt.