Festsetzung des Umlagebetrags für Krankenhäuser bis zum 15.12. des Festsetzungsjahrs

Nach der Veröffentlichung des gesamten Finanzierungsbedarfs erhalten alle Krankenhäuser einen Festsetzungs- und Zahlungsbescheid. Daraus geht die Höhe des monatlich zu zahlenden Umlagebetrags für das jeweilige Krankenhaus hervor. Die Umlagebeträge und der landesweite Ausbildungszuschlag für die Krankenhäuser werden vom AFBW jeweils bis zum 15.12. des Festsetzungsjahrs festgesetzt.