Meldung zur Ermittlung der Ausgleichszuweisungen (Auszahlungen) bis zum 15.06. des Festsetzungsjahrs

Um die Ausbildungskosten zu ermitteln, die später aus dem Fonds refinanziert werden, sind von allen TPA und Pflegeschulen die voraussichtliche Anzahl der Azubis bzw. Schüler sowie weitere Angaben zu übermitteln:

Meldedaten der TPA zum 15.06. des Festsetzungsjahrs zur Ermittlung der Ausbildungsbudgets für die Kosten der praktischen Ausbildung sowie für die Mehrkosten der Ausbildungsvergütungen:

  • Voraussichtliche Anzahl der Azubis im Finanzierungsjahr (Angabe, wie viele Azubis im 1. / 2. / 3. Ausbildungsjahr zu einem bestimmten Ausbildungsbeginn mit gleichem Ausbildungsumfang in % die Ausbildung beginnen). Es sind zum Zeitpunkt 15.06. noch keine personenbezogenen Angaben, wie z. B. Name oder Geschlecht des Azubis, zu übermitteln. Den Angaben werden Platzhalternamen (N.N.-Meldungen) zugeordnet.
  • Angaben zur Plausibilisierung der voraussichtlichen Azubizahlen im Finanzierungsjahr
  • Angaben zum Tarifvertrag
  • Die für das jeweilige Ausbildungsjahr (1, 2 und 3) vertraglich vorgesehene Ausbildungsvergütung pro Azubi inkl. Jahressonderzahlungen und angenommener Tarifsteigerungen (ohne Lohnnebenkosten)
  • Den Arbeitgeber-Bruttobetrag der vertraglich vorgesehenen Ausbildungsvergütung pro Azubi für das jeweilige Ausbildungsjahr (inkl. Lohnnebenkosten)
  • Ab dem Festsetzungsjahr 2020: Angabe der einrichtungsindividuell im Finanzierungsjahr anfallenden Jahresarbeitgeberbruttopersonalkosten einer examinierten Pflegefachkraft zur Berechnung der Mehrkosten der Ausbildungsvergütungen.

Meldedaten der Pflegeschulen zum 15.06. des Festsetzungsjahrs zur Ermittlung der Ausbildungsbudgets für die Betriebskosten der Pflegeschulen:

  • Voraussichtliche Anzahl der Schüler im Finanzierungszeitraum (Angabe, wie viele Schüler im 1. / 2. / 3. Ausbildungsjahr zu einem bestimmten Ausbildungsbeginn mit gleichem Ausbildungsumfang in % die Ausbildung beginnen). Es sind zum Zeitpunkt 15.06. noch keine personenbezogenen Angaben, wie z. B. Name oder Geschlecht des Schülers, zu übermitteln. Den Angaben werden Platzhalternamen (N.N.-Meldungen) zugeordnet.
  • Angaben zur Plausibilisierung der geplanten Schülerzahlen im Finanzierungsjahr
  • Angaben zu den auf Landesebene vereinbarten Differenzierungskriterien zur Gewichtung der Finanzierungspauschale Betriebskosten der Pflegeschule (Angaben zur  Größe der Pflegeschule, zum Lehrer-Schüler-Verhältnis und zum Grad der Masterakademisierung der Lehrkräfte)

Bitte beachten Sie: Die Ausfüllhinweise zu den Meldungen können von den TPAs und Pflegeschulen im AFBW-Meldeportal aufgerufen werden.