Meldung zur Ermittlung der Ausgleichszuweisungen bis zum 30.06. des Festsetzungsjahrs

Um die Ausbildungsbudgets für das nachfolgende Finanzierungsjahr zu ermitteln, sind von allen TPA und Pflegeschulen die voraussichtliche Anzahl der Auszubildenden bzw. der Beschulten sowie weitere Angaben zu übermitteln:

Meldedaten der TPA zum 30.06. des Festsetzungsjahrs zur Ermittlung der Ausbildungsbudgets für die Kosten der praktischen Ausbildung sowie für die Mehrkosten der Ausbildungsvergütungen:

  • voraussichtliche Anzahl der Auszubildenden und Studierenden im Finanzierungsjahr (Angabe, wie viele Auszubildende im 1. / 2. / 3. Ausbildungsjahr zu einem bestimmten Ausbildungsbeginn mit gleichem Ausbildungsumfang in % die Ausbildung beginnen). Es sind zum Zeitpunkt 30.06. noch keine personenbezogenen Angaben, wie z. B. Name oder Geschlecht der Auszubildenden, zu übermitteln. Den Angaben werden Platzhalternamen (N.N.-Meldungen) zugeordnet.
  • Angaben zur Plausibilisierung der voraussichtlichen Ausbildungszahlen im Finanzierungsjahr
  • Angaben zum Tarifvertrag
  • für das jeweilige Ausbildungsjahr (1, 2 und 3) vertraglich vorgesehene Ausbildungsvergütung pro Auszubildenden und Studierenden inkl. Jahressonderzahlungen und angenommener Tarifsteigerungen (ohne Lohnnebenkosten)
  • Arbeitgeberbruttobetrag der vertraglich vorgesehenen Ausbildungsvergütung pro Auszubildender oder Auszubildenden für das jeweilige Ausbildungsjahr (inkl. Lohnnebenkosten)
  • die einrichtungsindividuell im Finanzierungsjahr voraussichtlich anfallenden Jahresarbeitgeberbruttopersonalkosten einer examinierten Pflegefachkraft zur Berechnung der Mehrkosten der Ausbildungsvergütungen

Meldedaten der Pflegeschulen zum 30.06. des Festsetzungsjahrs zur Ermittlung der Ausbildungsbudgets für die Betriebskosten der Pflegeschulen:

  • Voraussichtliche Anzahl der Beschulten im Finanzierungszeitraum (Angabe, wie viele Beschulte im 1. / 2. / 3. Ausbildungsjahr zu einem bestimmten Ausbildungsbeginn mit gleichem Ausbildungsumfang in % die Ausbildung beginnen). Es sind zum Zeitpunkt 30.06. noch keine personenbezogenen Angaben, wie z. B. Name oder Geschlecht der Beschulten, zu übermitteln. Den Angaben werden Platzhalternamen (N.N.-Meldungen) zugeordnet.
  • Angaben zur Plausibilisierung der geplanten Beschultenzahlen im Finanzierungsjahr
  • Angaben zu den auf Landesebene vereinbarten Differenzierungskriterien zur Gewichtung der Finanzierungspauschale Betriebskosten der Pflegeschule (Angaben zur  Größe der Pflegeschule, zum Lehrer-Schüler-Verhältnis und zum Grad der Masterakademisierung der Lehrkräfte)

Die Ausfüllhinweise zu den Meldungen können von den TPAs und Pflegeschulen im AFBW-Meldeportal aufgerufen werden.