Abrechnung der Umlagebeträge und Ausgleichszuweisungen bis zum 30.06. des Abrechnungsjahrs

In dem auf das Finanzierungsjahr folgenden Abrechnungsjahr werden Abrechnungen der Umlagebeträge sowie der Ausgleichzuweisungen durchgeführt. Die Berechnung etwaiger Differenzbeträge aus der Abrechnung erfolgt auf Basis von verpflichtenden Datenmeldungen der Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, TPA und Pflegeschulen und ergänzenden verpflichtenden Nachweisen jeweils zum 30.06. des Abrechnungsjahrs. Mehr Informationen unter Ausbildungsfinanzierung