- Beratung der Einrichtungen und Schulen zur Ausbildungsfinanzierung, Registrierung und Datenmeldung
- Datenabfrage bei Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Trägern der praktischen Ausbildung (TPA) und Pflegeschulen
- Überprüfung der übermittelten Daten auf Plausibilität und u.a. auf Angemessenheit der Ausbildungsvergütung,
- Ermittlung der Umlagebeträge sowie der voraussichtlichen Ausbildungsbudgets, der tatsächlichen Ausgleichszuweisungen und der Differenzbeträge aus den Abrechnungen des Vorjahrs,
- Ermittlung des erforderlichen Finanzierungsbedarfs nach § 32 PflBG
- Ermittlung der Finanzierungsanteile der einzahlenden Sektoren (Krankenhaus, ambulante Pflege und stationäre Pflege, Landes und Pflegeversicherung)
- Erhebung der Umlagebeträge nach § 33 Abs. 3 und 4 PflBG (Krankenhäuser, ambulante und stationäre Pflegeinrichtungen) und der Direktzahlungen
- Verwaltung der eingehenden Beträge nach § 33 Abs. 1 PflBG als Sondervermögen
- Auszahlung der Ausgleichszuweisungen an die TPA und Pflegeschulen
- Durchführung der Abrechnungen der Ausgleichszuweisungen und Umlagebeträge für das Vorjahr
- Zahlungsüberwachung inkl. Mahnwesen und Beitreibung
- Rechnungslegung über das Sondervermögen
- Jährliche Statistik bezüglich ausbildender Einrichtungen und Auszubildenden