Aufgaben des AFBW

  • Beratung der Einrichtungen und Schulen zur Ausbildungsfinanzierung, Registrierung und Datenmeldung
  • Datenabfrage bei Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Trägern der praktischen Ausbildung (TPA) und Pflegeschulen
  • Überprüfung der übermittelten Daten auf Plausibilität und u.a. auf Angemessenheit der Ausbildungsvergütung,
  • Ermittlung der Umlagebeträge sowie der voraussichtlichen Ausbildungsbudgets, der tatsächlichen Ausgleichszuweisungen und der Differenzbeträge aus den Abrechnungen des Vorjahrs,
  • Ermittlung des erforderlichen Finanzierungsbedarfs nach § 32 PflBG
  • Ermittlung der Finanzierungsanteile der einzahlenden Sektoren (Krankenhaus, ambulante Pflege und stationäre Pflege, Landes und Pflegeversicherung)
  • Erhebung der Umlagebeträge nach § 33 Abs. 3 und 4 PflBG (Krankenhäuser, ambulante und stationäre Pflegeinrichtungen) und der Direktzahlungen
  • Verwaltung der eingehenden Beträge nach § 33 Abs. 1 PflBG als Sondervermögen
  • Auszahlung der Ausgleichszuweisungen an die TPA und Pflegeschulen
  • Durchführung der Abrechnungen der Ausgleichszuweisungen und Umlagebeträge für das Vorjahr
  • Zahlungsüberwachung inkl. Mahnwesen und Beitreibung
  • Rechnungslegung über das Sondervermögen 
  • Jährliche Statistik bezüglich ausbildender Einrichtungen und Auszubildenden